Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) -wird in manchen Diözesen Kirchenverwaltung genannt- befasst sich beratend oder beschließend mit den finanziellen Angelegenheiten einer Pfarrei. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Gemeinde zum überwiegenden Teil gewählt, einige auch vom Pfarrer ernannt. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender dieses Gremiums. Der Kirchenvorstand selbst geht auf die Zeit des Kulturkampfes im vergangenen Jahrhundert zurück. Damals war er als Maßnahme zur Kontrolle gegen die alleinige Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer gefordert worden. Dieses Gremium hat sich dann so bewährt, dass es nach Beendigung des Kulturkampfes nicht mehr abgeschafft wurde. Der Kirchenvorstand entspricht dem im Kirchenrecht geforderten Vermögensverwaltungsrat. Die 10 Mitglieder des Kirchenvorstandes von Heilig Kreuz (in alphabetischer Reihenfolge) mit Stand vom 08.11.2009: Markus Altebäumer Markus Bruchhage Markus Funke Joachim Hachmann Theodor Hachmann Klaus Kemmerling Dieter Ossenbrink Bärbel Schüttler Thomas Siepe (Pfarrer), Vorsitzender Rudolf Hahne, delegiert vom Pfarrgemeinderat -PGR- |