Gesamtpfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium der Mitverantwortung von Laien in katholischen Kirchengemeinden. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. Er ist das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrgemeinde. Ebenso ist er sinngemäß der vom Bischof für die Gemeinde vorgesehene Pastoralrat. Somit wirkt der Pfarrgemeinderat bei der Leitung der Pfarrgemeinde mit. Mit dem Pfarrer und den anderen im Dienst der Pfarrgemeinde stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt der Pfarrgemeinderat Verantwortung für das Gemeindeleben, unbeschadet der Rechte und Pflichten, die dem vom Bischof beauftragten Seelsorger und Leiter der Pfarrgemeinde übertragen sind. Er unterstützt den Pfarrer sowie die vom Bischof mit der Seelsorge hauptamtlich Beauftragten und berät zusammen mit ihnen alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen, fast Beschlüsse und trägt sorge für deren Durchführung. Die Anzahl der in den Pfarrgemeinderat zu wählenden Mitglieder hängt von der Größe der jeweiligen Pfarrei ab. Hinzu kommen alle hauptamtlichen Seelsorger/Seelsorgerinnen. |